• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Zur Fußzeile springen

Gutachter Hauskauf Hauskaufberatung Hausgutachter Bausachverständiger Baugutachter

Immobiliengutachter Immobiliensachverständiger Hauskaufberater

gutachter hauskauf beratung
  • Hauskauf
  • Leistungsprofil
    • Einsparungen
    • Ihre Vorteile
    • Ablauf Begutachtung
  • Fragen & Antworten
    • Zitate
    • Presse
    • mein Profil
  • Kunden über uns
  • Einzugsgebiet
    • Referenzobjekte
  • Tipps & Checklisten
    • Kaufpreise sinken
    • Das Ende des Immobilienbooms
    • Platzt die Immobilienblase?
    • Hohe Immobilienpreise
  • Ratgeber Hauskauf
  • Kontakt

Fälligkeit des Kaufpreises ⇒ Wann muss ich den Kaufpreis zahlen

Im notariellen Kaufvertrag findet man regelmäßig die Vereinbarung, dass der Kaufpreis zu einem bestimmten Termin fällig und zahlbar sein soll. Der verhandelte Kaufpreis sollte vom Erwerber jedoch erst gezahlt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Käufer die versprochene Leistung, also das unbelastete Eigentum an dem Grundstück, erhalten wird.

Fälligkeit des Kaufpreises beim Hauskauf

Erst zahlen wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind

In der Regel sieht der Kaufvertrag daher vor, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Vorrausetzungen sollten erfüllt sein, bevor Sie die Zahlung des Kaufpreises leisten:

  • es liegen alle erforderlichen Genehmigungen vor.
  • die sogenannte Eigentumsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung genannt) für den Erwerber im Grundbuch eingetragen ist – dadurch wird das Grundbuch „gesperrt“, das Grundstück wird für den Erwerber „reserviert“.
  • alle Unterlagen liegen vor, die erforderlich sind, um die eingetragenen Grundschulden und Hypotheken im Grundbuch zu löschen.
  • es sichergestellt ist, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt (unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen steht den Gemeinden bei Grundstückskaufverträgen ein Vorkaufsrecht zu).

Erst zahlen wenn der Notar das Okay gibt

Es ist Aufgabe des Notars alles Erforderliche zu veranlassen, damit die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt werden. Sobald diese dem Notar vorliegen, teilt er den Vertragsbeteiligten (Erwerber und Verkäufer) dies mit. Erst wenn die Fälligkeitsmitteilung seitens des Notars dem Erwerber vorliegt, muss der Kaufpreis gezahlt werden.

Sie wollen noch mehr über die Aufgaben des Notars erfahren? Dann lesen Sie hier mehr zum Thema

Die Aufgaben des Notars

Seitenspalte

Gutachter hilft beim Hauskauf

Mehr Sicherheit & Qualität zum fairen Preis. Sie erreichen uns unter: 02166-3995353

  • Begutachtung
  • Mängelsuche
  • Wertschätzung
  • Beratung
  • Tipps
  • u.v.m…

Aktuelle Kundenstimmen

Begutachtung EFH Mönchengladbach

⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐

Wir hatten eine Standard Inspektion für ein Reihenmittelhaus bei Herrn Niebel in Auftrag gegeben. Pünktlich zum vereinbarten Termin erschien Herr Niebel und machte sich in einem kurzen Gespräch mit dem Eigentümer ein Bild von der Immobilie und begann danach mit der Durchführung der Begutachtung. Schon nach kurzer Zeit …  vollständiges Feedback

4 Begutachtungen im Raum Bonn

⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐

Meine Frau und ich befinden uns nunmehr seit etwas mehr als drei Jahren auf der Suche nach ‚unserem‘ Haus. Dabei haben wir in der gesamten Zeit nunmehr drei Anläufe (oder sogar vier) unternommen, wo wir einen Gutachter hinzugezogen haben. Long story short – angefangen bei der Fachkenntnis hin über den tadellosen Service sowie den direkten, jedoch stets offenen und respektvollen Umgangston haben uns jedes Mal auf’s Neue darin bestätigt, dass der Service von Herrn Niebel (und seiner Frau) ihr Geld mehr als wert waren … Bewertung weiterlesen

Begutachtung EFH Mettmann

⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐

Wir haben von Herrn Niebel ein Haus inspizieren lassen, das auf uns als Laien mit seiner exklusiven Architektur und schönen Lage einen guten Eindruck machte. Allerdings war der geforderte Kaufpreis exorbitant hoch, zumal es an der einen oder anderen Stelle auch Hinweise auf technische und bauliche Mängel gab. Herr Niebel hat sich bereits im Vorfeld intensiv mit den Unterlagen zum Gebäude beschäftigt … vollständige Meinung lesen

Begutachtung Bungalow Elsdorf

⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐

Wir möchten uns noch einmal bei Herrn Niebel bedanken! Wir als Laien hätten ohne professionelle und unabhängige Hilfe keine korrektes Urteil über die Immobilie fällen können. Auch wenn ich denke, dass wir handwerklich nicht unbegabt sind. Die Begutachtung hat uns sehr geholfen und wir würden Herrn Niebel bei einer neuen Immobilie wieder beauftragen. Während der Begutachtung gab es gleichzeitig eine kleine Schulung …   Feedback weiterlesen

Footer

Hauskauf mit Vorsicht

… “Do it Yourself” ist in. Jeder will sparen und möglichst viel selber machen. Mangelnde Beratung, … Probleme am Haus oder Bau führen schnell zu gravierenden Fehlern… “Pfusch am Bau” mit nicht unerheblichen Baumängeln. Fazit: Folgeschäden nach Jahren!

Hilfe zum Hauskauf:

Beachten beim Hauskauf
Notarkosten
Maklercourtage
Grunderwerbskosten
Aufgaben Notar
Reservierungsgebühr Immobilienblase?
Preise sinken - verhandeln?

Checkliste zum Hauskauf:

Erstellen Sie Ihre persönliche & individuellen Checkliste! Eine gute Vorbereitung ist das A & O…

weitere Infos finden Sie hier

Bürozeiten:

Montags – Freitags:
ab 09:00 Uhr
Samstags:
nach Vereinbarung

Sie erreichen uns unter:
02166-3995353

Copyright © 1998–2025 · All Rights Reserved · Powered by IIS® | Impressum | Datenschutz