Die häufigsten Fragen & Antworten
Damit Sie sich schnell zurecht finden, haben wir hier einen Fragen & Antworten Bereich für Sie bereitgestellt. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn nicht alle Ihre Fragen hier beantwortet wurden. Wir stehen Ihnen gerne zu allen Fragen rund um den Hauskauf zur Verfügung.
- Wer oder was steht hinter www.hauskaufhilfe.de?
- Wie hoch ist Ihr Honorar wenn wir das Haus kaufen?
- Nach welchen Kriterien berechnen sich Ihre Preise?
- Bieten Sie auch die Inspektion mit zusätzlicher Preisverhandlung an?
- Warum ist es nötig einen Hausgutachter zu Rate zu ziehen?
- Wie schnell kann eine Hausbegutachtung stattfinden?
- Erhalte ich die Ergebnisse schriftlich oder mündlich?
- Wie lange dauert die Ausarbeitung für den schriftlichen Bericht?
- Welchen Vorteil hat eine Wertermittlung / Hausbewertung?
- Finden Sie als Hausgutachter auch versteckte Mängel?
- Kann ich die Hausgutachter – Kosten steuerlich geltend machen?
- Was ist, wenn der Immobilienmakler auch Sachverständiger ist?
- Woran erkennt man einen seriösen Hausgutachter?
- Bieten Sie Ihren Service als Hausgutachter auch für Eigentümer an?
- Wir haben eine Immobilie geerbt, wie können Sie uns unterstützen?
Wer oder was steht hinter www.hauskaufhilfe.de?
Dies ist der Internetauftritt des IIS® – Immobilien-Inspektions-Service, einem Immobilien-Sachverständigenbüro aus Mönchengladbach mit dem Schwerpunkt als Hausgutachter Kaufinteressenten vor dem Kauf zu unterstützen. Gutachterlich tätig seit 1998 in ganz NRW und deutschlandweit auf Anfrage.
Wie hoch ist Ihr Honorar wenn wir das Haus kaufen?
Wir erhalten für unsere Leistungen als Hausgutachter ein Honorar ensprechend unserer aktuellen Preislisten. Die Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen MwSt.
Nach welchen Kriterien berechnen sich Ihre Preise / Honorar?
Unsere Preise / Honorar als Hausgutachter für die Bewertung von Immobilien und den darin enthaltenen Leistungen richten sich nach dem Baujahr (Alter der Immobilie) und der Wohn- und Nutzfläche, sowie dem Angebotspreis. Unter der Wohnfläche versteht man die rein bewohnbare Fläche zuzüglich die Hälfte der Terrasse und / oder Balkone. Die Nutzfläche setzt sich aus dem Keller, einem nicht ausgebautem Dachgeschoss und Garage / Carports / Schuppen zusammen.
Gerne gehen wir mit Ihnen die Positionen durch, damit Sie sich schnell einen Überblick über die entstehenden Kosten machen können.
Bieten Sie auch die Inspektion mit zusätzlicher Preisverhandlung an?
Nein! Wir sehen darin einen klaren Interessenkonflikt. Eine gutachterliche Tätigkeit ist geprägt von Neutralität. Diese wird aus unserer Sicht bei einem Service wie der zusätzlichen Kaufpreisverhandlung stark in Zweifel gezogen, da der Hausgutachter beim Nichtkauf ein deutlich geringeres Grundhonorar erhält, als durch die erfolgreiche Kaufpreisminderung.
Hier wird häufig bis zu 33% zuz. MwSt. Ihrer Ersparnis beim Hauskauf als Honorar fällig. Bei einem Preisnachlass von 20.000€ macht das schnell über 6000€ an Honorar aus.
Wir stehen jedoch auf dem Standpunkt, dass jeder mit dem richtigen Rüstzeug selber verhandeln könnte. Deshalb erhalten wir ausschließlich den aus unseren aktuellen Preislisten ersichtlichen Preis für die Hausbesichtigung – Hausbegutachtung. Somit sind wir mit der Auswertung einige tausend Euro günstiger als ähnliche Hausgutachter.
Was mir besonders gut gefallen hat ist der Unterschied in der Bezahlung zum Wettbewerb. Der Wettbewerb hat oft augenscheinlich kleinere Preise und tritt am Ende mit dem Verkäufer in Verhandlung. Und von der Differenz der ursprünglichen Kaufsumme zur tatsächlichen Kaufsumme bekommt der Inspektor seinen prozentualen Anteil. Das ist bei IIS komplett anders. Hier zahle ich nur die Sachverständigen Leistung. Das war bei mir 100 Euro die Stunde. Bei einer Kaufsumme von über 200000 ist das nicht viel Geld. In meinem Fall war der Wert des Hauses höher als der Verkäufer verlangt hat und dann möchte ich nicht, dass jemand anderes für mich die Preise drückt nur um selbst Geld verdienen zu wollen.“ Weiter zur Kundenmeinung
Zur Preisgestaltung muss man bemerken, dass einige Baugutachter ihre Provision davon abhängig machen, wie sehr man mit ihrer Hilfe den Kaufpreis drücken kann. Das tut Herr Niebel nicht, was ich auch richtig finde. Es geht hier tatsächlich um Begutachtung, um die Qualität bestätigen zu können – nicht um die Auffindung womöglich erfundener Mängel, um den Preis drücken zu können. Für die Auftraggeber kommen seine Leistungen so auch billiger, weil alle Häuser grundsätzlich überteuert angeboten werden, um Verhandlungsspielraum zu lassen – und von diesem Verhandlungsspielraum müsste man sonst dem Baugutachter auch eine Provision bezahlen.“ Lesen Sie hier die vollständige Kundenbewertung
Warum ist es nötig einen Hausgutachter zu Rate zu ziehen?
Wie Sie uns sicherlich zustimmen werden, stellt das Vorhaben eine Immobilie zu erwerben wohl die größte Entscheidung im Leben des Menschen dar. Anders als z.B. beim Autokauf kauft der durchschnittliche Bundesbürger in seinem Leben nur einmal eine Immobilie. Also kann hier von Erfahrung auf diesem Gebiet kaum gesprochen werden. Darüber hinaus handelt es sich bei dieser Entscheidung um wohl eine der größten Investitionen, die wie wir meinen, so gut als irgend möglich abgesichert sein sollte. Beim Autokauf haben Sie z.B. die Möglichkeit den Wagen Probe zu fahren oder von einer Werkstatt unter die Lupe nehmen zu lassen. Die meisten von uns tun dies sogar. Darüber hinaus besteht ein grundsätzliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen. Diese Sicherheitsklauseln greifen aber beim Immobilienerwerb nicht. Vorsicht: Ist der Notarvertrag erst mal unterschrieben, gibt es in der Regel kein Zurück mehr. Dieser Umstand hat schon so manchen finanziell das Genick gebrochen und die steigenden Zwangsversteigerungen sprechen da für sich. Bei uns häufen sich die Anfragen, was denn zu tun sei, nachdem „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist. Leider kommt hier unsere Hilfe als Hausgutachter zu spät.
Interessante Themen:
- Makler und Onlinebörsen häufig ohne Sachverstand
- Gutachten beim Hauskauf
- Der richtige Gutachter fürs Haus
Wir mussten schnell (innerhalb von 2 Monaten) ein Haus finden und kaufen. Eigentlich dachten wir, wir würden mit “kritischem Blick” und gesundem Menschenverstand schon die richtige Wahl treffen. Das Hinzuziehen von Herrn Niebel sollte eigentlich eine reine Formsache sein. Am Ende haben wir Herrn Niebel innerhalb von drei Wochen durch drei Häuser “geschleift”… Bei den beiden ersten hat er uns vor einer riesigen Fehlinvestition bewahrt. Wir haben die gravierenden Mängel nicht gesehen, hätten aber später dafür zahlen müssen. Das dritte Haus war es dann: Unser Haus!“ Hier geht es weiter zur Kundenstimme
Wie schnell kann eine Hausbegutachtung stattfinden?
Wir bemühen uns einen Besichtigungstermin innerhalb von 4 bis 7 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zu ermöglichen. Um den Auftrag vorzubereiten benötigen wir jedoch noch einige Unterlagen über das zu inspizierende Objekt. Um welche Objektunterlagen es sich im Wesentlichen handelt können Sie hier nachlesen (Hauskauf Unterlagen)
Um einen reibungslosen Ablauf unsere Arbeiten garantieren zu können benötigen wir als Hausgutachter die Unterlagen ca. 2-3 Tage vor dem Begutachtungstermin.
Erhalte ich die Ergebnisse schriftlich oder mündlich?
Wir bieten unseren Kunden zwei Inspektions-Tarife zur Auswahl an. Bei unserer Premium-Tarif (Premium-Inspektion) wird im Anschluss an die Objektbegutachtung ein Inspektionsbericht (Zustandsbericht) über die Immobilie erstellt. Unser Inspektionsbericht umfasst mehrere (ca.8-14) DIN A4 Seiten eines ausführlichen Berichts und einer tabellarischen übersichtlichen Ausführung mit Fotodokumentation.
Unser Standard-Tarif (Standard-Inspektion) umfasst die eingehende Objektbegutachtung mit ausnahmslos mündlicher Dokumentation. Hier bleibt jedoch genug Zeit und Raum, um Fragen und Veränderungswünsche des Kunden zu berücksichtigen. Wir empfehlen auch, sich während der Ausführungen des Hausgutachters, Notizen zu machen. Alle Daten werden jedoch gespeichert, so dass Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt Kontakt zum Hausgutachter aufnehmen können um noch eventuell offen gebliebene Fragen mit ihm zu klären.
Wurde eine Wertermittlung in Auftrag gegeben wird diese selbstverständlich in schriftlicher Form ausgefertigt. Hinweis: Ein Verkehrswertgutachten / Wertermittlung / Wertexpertise in schriftlicher Form kann aus rechtlichen Gründen nur vom Eigentümer der Immobilie in Auftrag gegeben werden. Unsere Werteinschätzung für den potentiellen Käufer wird jedoch nach den gleichen Kriterien ausgeführt und bei der Objektbegutachtung detailliert erörtert. Zu weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Preis-Leistungsverhältnis ist aus unserer Sicht sehr gut. Die Standardinspektion beinhaltet zwar keinerlei schriftliche Aussage, jedoch erhält der Käufer sehr viele Detailsinformationen über den Zustand des Hauses bzw. einzelner Räume mit sehr wichtigen Informationen, wie evtl. Mängel zu beseitigen wären. Hier sind ziemlich gute Erklärungen gegeben worden, die auch für Nichtfachleute sehr verständlich waren. Es konnten auch viele Fragen gestellt werden, auf die Herr Niebel immer eine fachlich fundierte Antwort hatte.“ Hier geht es zur ausführlichen Bewertung
Wie lange dauert die Ausarbeitung für den schriftlichen Bericht?
Wir wissen, dass es gerade beim Immobilienkauf dem Käufer schon sehr drängt eine Entscheidung zu treffen. Darum bemühen wir uns die Daten innerhalb von ein paar Arbeitstagen vollständig ausgearbeitet zu haben. Je nach Aufwand gerade beim größeren Einfamilienhaus (EFH) oder Zweifamilienhaus (ZFH) bzw. beim Mehrfamilienhaus (MFH) kann es schon mal 1-2 Tage länger dauern. Die Ausarbeitung nimmt häufig 10 – 15 Stunden in Anspruch.
Welchen Vorteil hat eine Wertermittlung / Hausbewertung?
Die Wertermittlung (Wertschätzung) zeigt Ihnen deutlich ob der angegebene Objektpreis marktgerecht, oder was leider häufig vor kommt überteuert ist. Wir als Hausgutachter haben den Überblick und wissen welche auch lokalen Sachverhalte zu berücksichtigen sind und wo es z.B. wegen der Lage zu Zu- oder Abschlägen bei der Wertermittlung kommen kann. Darüber hinaus ist die Wertermittlung hilfreich bei Finanzierungsgesprächen und natürlich zur Beantragung eventueller Fördermittel (KfW).
Finden Sie als Hausgutachter auch versteckte Mängel?
Der Immobilien- Inspektions- Service beschäftigt Hausgutachter, die bei der Begehung auf Mängel achten. Sie führen eine Sichtprüfung durch und haben bestimmte Instrumente, wie z.B. Oberflächen Feuchtemessgeräte dabei. Ein versteckter Mangel ist jedoch auch für Hausgutachter nicht auf den ersten Blick zu sehen. Bei der Hausbegehung können keine Probebohrungen durchgeführt oder Luftproben genommen werden. Versteckte Mängel sind durch den Verkäufer anzuzeigen (wenn er davon weiß). Hat man ein Haus gekauft und werden versteckte Mängel erkannt, muss dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er diesen Mangel kannte. Es gibt jedoch die Möglichkeit im Notarvertrag einen Zusatz zum Thema Mängel einzubringen. Doch auch Mängel die „offensichtlich“ sind, werden vom „Laien“ meistens nicht gesehen und können zu erheblichen Problemen, wie z.B. höheren Renovierungsaufwand und den damit verbundenen Mehrkosten führen.
Kann ich die Hausgutachter – Kosten steuerlich geltend machen?
Da sich die Gesetzeslage in den letzten Jahren immer wieder geändert hat, empfehlen wir dies entsprechend gesondert mit Ihrem Steuerberater, bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Finanzamtes zu klären.
Was ist, wenn der Immobilienmakler auch Sachverständiger ist?
Die Beantwortung dieser Frage ist sehr schwierig. Der Berufsstand des Maklers hat schwer unter dem allgemeinen schlechten Ruf zu leiden. Darum ist es generell als positiv zu bewerten, dass auch Maklerfirmen ein größeres Augenmerk auf sogenannte Mängel werfen. Zu bedenken bleibt jedoch ob die Bewertung von Immobilien und die Suche nach Mängeln wirklich objektiv und neutral vorgenommen werden können, wenn das Objekt auch noch gleichzeitig vermakelt wird.
Ein Immobilienmakler hat aber ein eigenes Interesse, denn je höher der Preis ist, den er für eine Immobilie erzielt, desto mehr Geld verdient er bei dem Geschäft. Der Immobilienmakler kann nett und sachkundig sein, unabhängig oder neutral ist er aber keinesfalls.
Vereinzelte Immobilienmakler greifen daher aufgrund des entstehenden „Interessenkonfliktes“ auf eine neutrale Unterstützung eines Hausgutachters zurück.
Woran erkennt man einen seriösen Hausgutachter?
Aus unserer Sicht erkennt man einen seriösen Hausgutachter daran, dass er neutral und objektiv seiner Aufgabe nachgeht. Ein Hausgutachter – Hausinspektor – Bauinspektor hat die Aufgabe das zu begutachtende Objekt sachlich und neutral einzuschätzen. Er vertritt in seiner Tätigkeit keine Partei auch wenn er vom Käufer mit der Begutachtung beauftragt wird. Seine Aufgabe besteht darin, den baulichen, technischen und energetischen Zustand zu ermitteln und sachverständig einzuschätzen.
Das Verhandeln des Kaufpreises obliegt einem Kaufmann und zählt nicht zu den normalen Aufgaben eines Hausgutachters. Ganz klar ist zu sagen: Ein seriöser Hausgutachter übt seinen Beruf gewissenhaft aus und geht keiner weiteren Tätigkeit z.B. als Immobilienmakler nach. Neutral bedeutet unparteiisch zu sein. Verhandelt er für seinen Auftraggeber mit dem Verkäufer kann von einer neutralen Bewertung nicht mehr auszugehen sein, besonders dann, wenn er durch die Verhandlung ein höheres Honorar erzielt.
Aus unserer Sicht bedeutet Unabhängigkeit, dass der Hausgutachter eine Immobilie völlig unvoreingenommen und ohne jedes Interesse am Ausgang in Augenschein nimmt und bewertet.
Hinweis: Leider gibt es immer mehr Hausgutachter, die ihre Leistungen relativ günstig anbieten. Dabei ist zu beachten, dass die Qualität der Begutachtungen dadurch erheblich leidet. Häufig dauert eine Vorort-Begutachtung nicht mehr als maximal 1,5 Std. und auch eine detaillierte Überprüfung der relevanten Objektunterlagen ist in den Leistungen nicht enthalten.
Achtung: Ohne die Überprüfung der Objektunterlagen kann auch keine verlässliche Werteinschätzung durchgeführt werden. Achten Sie daher bei der Suche nach einem passenden Hausgutachter, dass dieser die Mindeststandards erfüllt.
Bieten Sie Ihren Service als Hausgutachter auch für Eigentümer an?
Selbstverständlich. Nicht alle Menschen beauftragen vor dem Hauskauf einen Hausgutachter und kaufen eine Immobilie ohne vorherige Prüfung. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich, aber oft zwingt der Druck der derzeit auf dem Immobilienmarkt herrscht, den Kaufinteressenten zu einer schnellen Kaufentscheidung. Der neue Eigentümer sollte sich jedoch nicht scheuen, auch nach Unterzeichnung des Notarvertrages, die Hilfe eines erfahrenen Hausgutachters in Anspruch zu nehmen. Hierbei geht es weniger um die Ermittlung des marktgerechten Wertes der Immobilie sondern vordergründig um die Überprüfung des Gebäudezustands und der anfallenden Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen und die zu erwartenden Kosten.
Aber auch wenn Sie schon länger Eigentümer einer Immobilie sind und z.B. Modernisierungen oder Umbauten und/oder Erweiterungen planen, können von der Erfahrung eines Hausgutachters profitieren.
Wir haben eine Immobilie geerbt, wie können Sie uns unterstützen?
Ob eine Immobilie gekauft oder geerbt wird ist hier eigentlich unerheblich. Beide Parteien wollen in der Regel wissen, wie der Zustand der Immobilie ist und welche Maßnahmen und Kosten für Instandsetzung oder Modernisierung eingeplant werden müssen. Für Erben kann auch eine Werteinschätzung interessant sein, um zu klären, ob die Immobilie eventuell auch ohne großen finanziellen Aufwand veräußert werden kann.
Worauf Sie bei der Suche nach einem Hausgutachter ⇒ Baugutachter ⇒ Bausachverständiger ⇒ Immobiliengutachter ⇒ Immobiliensachverständiger achten sollten!
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