Wie hoch ist die Maklercourtage beim Hauskauf?
Die Maklercourtage oder Maklerprovision kann von Region zu Region unterschiedlich sein. Je nach Bundesland liegt die Courtage zwischen 3,57% und max. 7,14% auf den Kaufpreis inkl. der MwSt. In Bayern und Baden-Württemberg sind 3% vom Käufer und 3 % vom Verkäufer zuzüglich MwSt. üblich. Alles Kosten die über 6% zzgl. MwSt. des Verkaufspreises hinausgehen sind gesetzlich nicht zulässig. Die Maklercourtage ist durchaus auch verhandelbar. Scheuen Sie also nicht den Immobilienmakler darauf anzusprechen, schließlich geht es um ihr Geld.

Der Nachweis des Maklers
Der Immobilienmakler erbringt einen Nachweis, wenn er Ihnen etwas bekannt macht, was Sie vorher nicht gewusst haben. Schon durch die Zusendung eines Exposés oder die Mitteilung, dass sich die Preisvorstellung geändert hat, kommt ein Nachweis zustande.
Die Vermittlung des Maklers
Der Immobilienmakler leistet dann eine Vermittlung, wenn er während einer Verkaufsverhandlung erfolgreich versucht, die Interessen von Käufer und Verkäufer unter einen Hut zu bringen.
Erst wenn es zu einem Abschluss in Form eines notariellen Kaufvertrages kommt, hat der Immobilienmakler das Recht vom Käufer bzw. Verkäufer eine Maklercourtage / Maklerprovision zu fordern. Kommt es nicht dazu, darf der Makler auch keine Aufwandsentschädigung (für Werbung, Exposéversand, Besichtigungstermine und Beratungszeit) berechnen.
Wann muss ich eine Maklercourtage ⇒ Maklerprovision zahlen?
Sie müssen dann eine Maklercourtage / Maklerprovision an den Immobilienmakler bezahlen, wenn er Ihnen eine Immobilie entweder nachgewiesen oder vermittelt hat.
Hauskauf Tipp:
Erfahren Sie mehr darüber mit welchen Tricks und Kniffen die Immobilienmakler arbeiten und wie man sich davor schützen kann.