Reservierungsgebühr im Maklergeschäft. Alles Rechtens?
Leider ist es in der Immobilienbranche nicht unüblich für die Reservierung einer Immobilie eine Reservierungsgebühr vom potentiellen Käufer zu verlangen. Diese Vorgehensweise wird über einen gesonderten Vertrag geregelt. Rechtsgültig ist dieser Reservierungs-vertrag zwar nicht, aber eine oftmals weitere Verkaufsstrategie des Maklers, da dieser aus psychologischer Sicht weiß, dass durch das Unterzeichnen eines Vertrages es dem Käufer oft schwieriger fällt von der Kaufabsicht zurückzutreten. Wir haben einige aus dem Internet veröffentlichte Artikel für Sie bereitgestellt. Entscheiden Sie selber ob eine Reservierungsverein-barung überhaupt Sinn macht.

Aus Urheberrechtsgründen haben wir an dieser Stelle einige Links zum Thema Reservierungsgebühr aus dem Web bereitgestellt:
Hat die Reservierungsvereinbarung noch eine Zukunft?
www.ldm-law.de
Immobilienkauf – Reservierungsvertrag
www.recht-finanzen.de
Reservierungsgebühren sind bei Maklern in der Regel unzulässig
www.kanzlei-fuer-privatrecht.de
Warum eine Reservierungsgebühr fast immer unzulässig ist
www.immowelt.de
Wir hoffen, wir konnten Ihnen zum Thema Reservierungsgebühr ein wenig die Augen öffnen. Seien Sei also bitte vorsichtig wenn man Ihnen einen solchen Vorschlag macht.
Wann macht ein Vorvertrag beim Hauskauf Sinn?
Ein Hauskauf sollte stets gut und in Ruhe bedacht werden. Der Hauskauf stellt ein Rechtsgeschäft mit weitreichender finanzieller und rechtlicher Tragweite und Folgen dar. Im Gegensatz zum endgültigen Kaufvertrag bei Immobilien, ist der Vorvertrag Hauskauf aufgrund der in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschenden Vertragsfreiheit nicht zwingend notariell zu beurkunden… hier weiter lesen
Hauskauf Tipp:
Lesen Sie welche Aufgaben dem Notar beim Hauskauf zukommen.