Hauskauf Notar / Notarvertrag beim Hauskauf
Aufgaben Notar:
Der Notar hat zunächst einmal die Aufgabe, den vom Verkäufer und Käufer ausgehandelten Kaufvertrag zu beurkunden. Dieser Vertrag muss jedoch einige juristische Formvorschriften erfüllen, die der Notar in den allermeisten Fällen anhand der Vorgaben der Vertragsparteien auch ausformuliert. Hierbei ist er zur Neutralität verpflichtet, er muss sich also aus der eigentlichen Verhandlung heraushalten. Außerdem hat der Notar eine sogenannte „Belehrungspflicht“. Er muss die Beteiligten über die rechtlichen Folgen des Notarvertrags informieren, und das möglichst in verständlichem Deutsch
Wenn Ihnen also etwas unklar ist, fragen Sie einfach nach, denn der Notar ist verpflichtet, Ihnen die notwendigen Auskünfte zu geben. Da der notarielle Vertrag oft eine recht delikate Angelegenheit ist, ist der Notar selbstverständlich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet:
Sie können sich also auf das „Notargeheimnis“ verlassen.
Die Aufgaben Notar sind klar definiert und können im Detail auf wikipedia.de nachgelesen werden.
Hauskauf Tipp:
Lesen Sie hier wie sich die Notarkosten zusammensetzen.
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