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Notarvertrag zum Hauskauf

Notarvertrag Hauskauf ⇒ Immobilienkauf

Folgende Angaben benötigen Sie für den Notarvertrag / notariellen Kaufvertrag:

Angaben vom Verkäufer, sowie vom Käufer:

• Name
• Vorname
• Staatsangehörigkeit
• Beruf
• Geburtsdatum
• Geburtsort
• Name Ehepartner
• Vorname Ehepartner
• Beruf
• Staatsangehörigkeit
• Geburtsdatum
• Geburtsort

Angaben zur Immobilie / Objekt:

• Immobilienart: z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung etc.
• Postleitzahl
• Ort
• Straße / Nr.
• Amtsgericht
• Grundbuch
• Grundbuchblatt
• Flurstück
• Baujahr
• Kaufpreis

Wie ist ein Notarvertrag aufgebaut?

Einen Mustervertrag zum Haukauf, wo man schnell mal eben alle relevanten Daten einträgt gibt es nicht. Jeder Kauf ist individuell und in jedem Notarvertrag zum Hauskauf gibt es Gesichtspunkte die „individuell“ ausformuliert werden müssen. Einige grundlegende Daten gehören jedoch in jeden Kaufvertrag / Notarvertrag Hauskauf:

Notarvertrag zum Hauskauf Kaufvertrag Haus
Der Notarvertrag beim Hauskauf. Welche Angaben zwingend erforderlich sind.
  • Angaben zur Person (Käufer und Verkäufer siehe oben
  • Beschreibung der Immobilie (maßgeblich sind hier die Angaben aus dem Grundbuch)
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (Vereinbarungen), Höhe des Kaufpreises, Zahlungstermin, Teilzahlungen, u.s.w.

EXTRA-TIPP 1:

Fälligkeit des Kaufpreises

Sichern Sie zunächst die Finanzierung, und vereinbaren Sie dann exakt die Fälligkeit des Kaufpreises. Bei der Zahlung ist das Problem zu lösen, dass der Verkäufer das Eigentum am Haus so lange nicht auf den Käufer übertragen möchte, bis der Kaufpreis voll bezahlt ist. Der Käufer seinerseits möchte den Kaufpreis nicht bezahlen, bevor er als neuer Eigentümer des erworbenen Objektes im Grundbuch eingetragen ist.
Deshalb ist es üblich, dass ein Notar die Kaufpreisabwicklung übernimmt. Dabei laufen die Zahlungen über ein Notaranderkonto, und der Notar haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages. Somit bleiben bei dieser Form der Kaufabwicklung die Interessen beider Parteien gewahrt.

Übergabe des Objektes:

Die sollten im Kaufvertrag / Notarvertrag einen festen Termin für die Übergabe des Objektes vereinbaren. Dieser Zeitpunkt kann dann auch für die Übernahme bestehender Lasten wirksam sein. Stellen Sie vertraglich sicher, dass die Immobilie geräumt und frei von etwaigen Mietverhältnissen, zu übergeben ist, bzw. regeln Sie, welche Belastungen übernommen werden. Kaufen Sie das Objekt mit einer bestimmten Ausstattung, ist es empfehlenswert, nicht nur pauschal auf die Besichtigung zu verweisen, sondern diese Ausstattung konkret im Vertrag zu bezeichnen.

Gewährleistung:

Wenn Sie mit dem Verkäufer vereinbart haben, dass eventuell bestehende Mängel noch vor der Übergabe auf seine Kosten beseitigt werden müssen, sollten Sie das an dieser Stelle nochmals notariell absichern.) Sonst: Kaufen Sie das Haus in dem Zustand, in dem Sie es besichtigt haben!!! (Kauf wie gesehen)

EXTRA-TIPP 2:

Gewährleistung und Mängel

Bei gebrauchten Immobilien schließt der Verkäufer üblicherweise eine Gewährleistung aus. Falls jedoch noch Gewährleistungsansprüche gegenüber Handwerkern bestehen, sollte der Verkäufer diese Ansprüche auf den Käufer übertragen. Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag die Erklärung des Verkäufers enthält, dass keine versteckten Mängel bekannt sind. Außerdem sollte der Verkäufer im Vertrag versichern, dass weder pflanzlicher noch tierischer Schädlingsbefall vorliegt.

Kaufnebenkosten und Grunderwerbssteuer (die durch den Kauf verursachten Kosten und Steuern werden so verteilt, wie Sie es mit dem Verkäufer vereinbart haben).
Vollzugsvollmacht (hiermit werden Angestellte des Notariats damit bevollmächtigt die Formalitäten die zum Eintragen der Grundschulden und zur Bestätigung der Auflassungen nötigt sind, in Ihrem Namen zu erledigen.)

ACHTUNG:

Achten Sie darauf, dass im Notarvertrag steht, dass die Übergabe lastenfrei erfolgt, denn die Grundschulden sind an die Immobilie und nicht an den Eigentümer gebunden.

Der Notarvertrag muss dem Käufer 14 Tage vor dem Notartermin zur Prüfung vorliegen. Ausführliche Infos finden Sie in diesem Artikel aus dem Netz

Der Notarvertrag muss dem Käufer 14 Tage vor dem Notartermin vorliegen.

Hier geht es weiter zum Hauskauf Tipp: Grundbuch – Wie ist das Grundbuch aufgeteilt und was steht drin?

Das Grundbuch

Notarvertrag zum Hauskauf ⇒ Aufbau ⇒ Angaben ⇒ Inhalt ⇒ vorher geprüft ist besser beraten!

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Rund um den Kaufvertrag

  • Die Aufgabe des Notars
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Aktuelle Kundenstimmen

Begutachtung EFH Mönchengladbach

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Wir hatten eine Standard Inspektion für ein Reihenmittelhaus bei Herrn Niebel in Auftrag gegeben. Pünktlich zum vereinbarten Termin erschien Herr Niebel und machte sich in einem kurzen Gespräch mit dem Eigentümer ein Bild von der Immobilie und begann danach mit der Durchführung der Begutachtung. Schon nach kurzer Zeit …  vollständiges Feedback

4 Begutachtungen im Raum Bonn

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Meine Frau und ich befinden uns nunmehr seit etwas mehr als drei Jahren auf der Suche nach ‚unserem‘ Haus. Dabei haben wir in der gesamten Zeit nunmehr drei Anläufe (oder sogar vier) unternommen, wo wir einen Gutachter hinzugezogen haben. Long story short – angefangen bei der Fachkenntnis hin über den tadellosen Service sowie den direkten, jedoch stets offenen und respektvollen Umgangston haben uns jedes Mal auf’s Neue darin bestätigt, dass der Service von Herrn Niebel (und seiner Frau) ihr Geld mehr als wert waren … Bewertung weiterlesen

Begutachtung EFH Mettmann

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Wir haben von Herrn Niebel ein Haus inspizieren lassen, das auf uns als Laien mit seiner exklusiven Architektur und schönen Lage einen guten Eindruck machte. Allerdings war der geforderte Kaufpreis exorbitant hoch, zumal es an der einen oder anderen Stelle auch Hinweise auf technische und bauliche Mängel gab. Herr Niebel hat sich bereits im Vorfeld intensiv mit den Unterlagen zum Gebäude beschäftigt … vollständige Meinung lesen

Begutachtung Bungalow Elsdorf

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Wir möchten uns noch einmal bei Herrn Niebel bedanken! Wir als Laien hätten ohne professionelle und unabhängige Hilfe keine korrektes Urteil über die Immobilie fällen können. Auch wenn ich denke, dass wir handwerklich nicht unbegabt sind. Die Begutachtung hat uns sehr geholfen und wir würden Herrn Niebel bei einer neuen Immobilie wieder beauftragen. Während der Begutachtung gab es gleichzeitig eine kleine Schulung …   Feedback weiterlesen

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Hauskauf mit Vorsicht

… “Do it Yourself” ist in. Jeder will sparen und möglichst viel selber machen. Mangelnde Beratung, … Probleme am Haus oder Bau führen schnell zu gravierenden Fehlern… “Pfusch am Bau” mit nicht unerheblichen Baumängeln. Fazit: Folgeschäden nach Jahren!

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