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Grundbuch ⇒ Aufteilung ⇒ Aufbau

Grundbuch – Grundbuchauszug Aufteilung & Inhalt

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register zur Sicherung des Grundstücksverkehrs und des Realkredits. Es ist ein Spiegel der privaten dinglichen Rechte an Grundstücken und hat die Aufgabe, über die das Grundstück betreffende Rechtsverhältnisse möglichst erschöpfend und zuverlässig Auskunft zu geben. Um diesen Anspruch zu genügen, gelten für das Grundbuch besonders strenge Formvorschriften. Das materielle Grundbuchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das formelle Grundbuchrecht in der Grundbuchverordnung (GBO) und in der zur GBO ergangenen Durchführungsverordnung, der Grundbuchverfügung (GBV), enthalten.

Grundbuch Abteilungen
Werfen Sie unbedingt vor dem Kauf einen kritischen Blick ins Grundbuch.

Aufbau des Grundbuch – Grundbuchauszug

Die Aufschrift (Titel- oder Deckblatt)

Die Aufschrift enthält die Bezeichnung des Amtsgerichts, des Grundbuchbezirks, die Nummer des Grundbuchblattes und ggf. die Bandnummer sowie Hinweise auf Sonderformen des Grundbuches wie Erbbaugrundbuch, Wohnungsgrundbuch, Gebäudegrundbuch u.a.

Das Bestandsverzeichnis

Hierin werden die laufenden Nummern des Grundstücks und die Angaben des Liegenschaftskatasters als amtliche Verzeichnisse der Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Nummer des Liegenschaftsbuchs, Wirtschaftsart, Lage, Größe sowie Rechte) die dem Eigentümer des Grundstücks zustehen, Miteigentumsanteile und eintretende Bestandsveränderungen eingetragen.

Die erste Abteilung

Sie enthält die Angaben über den/die Eigentümer und die Eigentumsverhältnisse. Eintragungen werden durch rechtsgeschäftlichen Erwerb, durch Erwerb Kraft Gesetz oder durch Berichtigung in Fällen der Unrichtigkeit des Grundbuchs veranlasst.

Die zweite Abteilung

Sie enthält alle Belastungen eines Grundstücks oder Grundstückanteils mit Ausnahme der Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Das sind namentlich die Grunddienstbarkeiten, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, das Vorkaufsrecht, der Nießbrauch, das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht, die Reallast, das Erbbaurecht, das Gebäudeeigentum und Vormerkungen und Widersprüche zu den vorgenannten Belastungen sowie Verfügungsbeschränkungen (z.B. Konkurs-, Umlegungs-, Enteignungsvermerk).

Die dritte Abteilung

Hierin werden Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden sowie die sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen und Widersprüche eingetragen.

Lassen Sie sich unbedingt noch vor dem Notartermin eine Kopie des Grundbuchs aushändigen. Nur so können Sie die tatsächliche Größe des zu erwerbenden Grundstücks prüfen und ob es eventuell Eintragungen in der Abteilung II des Grundbuches gibt. Hier können z.B. Grunddienstbarkeiten eingetragen sein. Unter Grunddienstbarkeiten versteht man z.B. Niesbrauchsrechte, Leitungsrechte oder auch Wegerechte. Da diese je nach Wertigkeit auch einen Einfluss auf den Wert des Grundstücks haben können, sollten Sie noch vor dem Kauf darüber informiert sein.

Sie wollen noch mehr über das Grundbuch erfahren, dann lesen Sie hier alles nach:

Bedeutung des Grundbuchs – Aufbau – Rechtliches

Hauskauf Tipp:

Erfahren Sie hier wie hoch die Nebenkosten beim Hauskauf sind und welche Kosten zu den Grunderwerbskosten zählen.

Nebenkosten Hauskauf

Grundbuchauszug ⇒ Grundbuch ⇒ Abteilungen ⇒ Aufbau ⇒ Inhalt

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Aktuelle Kundenstimmen

Begutachtung EFH Mönchengladbach

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Wir hatten eine Standard Inspektion für ein Reihenmittelhaus bei Herrn Niebel in Auftrag gegeben. Pünktlich zum vereinbarten Termin erschien Herr Niebel und machte sich in einem kurzen Gespräch mit dem Eigentümer ein Bild von der Immobilie und begann danach mit der Durchführung der Begutachtung. Schon nach kurzer Zeit …  vollständiges Feedback

4 Begutachtungen im Raum Bonn

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Meine Frau und ich befinden uns nunmehr seit etwas mehr als drei Jahren auf der Suche nach ‚unserem‘ Haus. Dabei haben wir in der gesamten Zeit nunmehr drei Anläufe (oder sogar vier) unternommen, wo wir einen Gutachter hinzugezogen haben. Long story short – angefangen bei der Fachkenntnis hin über den tadellosen Service sowie den direkten, jedoch stets offenen und respektvollen Umgangston haben uns jedes Mal auf’s Neue darin bestätigt, dass der Service von Herrn Niebel (und seiner Frau) ihr Geld mehr als wert waren … Bewertung weiterlesen

Begutachtung EFH Mettmann

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Wir haben von Herrn Niebel ein Haus inspizieren lassen, das auf uns als Laien mit seiner exklusiven Architektur und schönen Lage einen guten Eindruck machte. Allerdings war der geforderte Kaufpreis exorbitant hoch, zumal es an der einen oder anderen Stelle auch Hinweise auf technische und bauliche Mängel gab. Herr Niebel hat sich bereits im Vorfeld intensiv mit den Unterlagen zum Gebäude beschäftigt … vollständige Meinung lesen

Begutachtung Bungalow Elsdorf

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Wir möchten uns noch einmal bei Herrn Niebel bedanken! Wir als Laien hätten ohne professionelle und unabhängige Hilfe keine korrektes Urteil über die Immobilie fällen können. Auch wenn ich denke, dass wir handwerklich nicht unbegabt sind. Die Begutachtung hat uns sehr geholfen und wir würden Herrn Niebel bei einer neuen Immobilie wieder beauftragen. Während der Begutachtung gab es gleichzeitig eine kleine Schulung …   Feedback weiterlesen

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Hauskauf mit Vorsicht

… “Do it Yourself” ist in. Jeder will sparen und möglichst viel selber machen. Mangelnde Beratung, … Probleme am Haus oder Bau führen schnell zu gravierenden Fehlern… “Pfusch am Bau” mit nicht unerheblichen Baumängeln. Fazit: Folgeschäden nach Jahren!

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